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ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FOMICOM nv

Version 2018.06.04

Wenn die verkauften Produkte in nachfüllbaren Gasflaschen gelagert werden, gelten die derzeitig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für das in den Gasflaschen lagernde Gas bzw. die Flüssigkeit und nicht für die Gasflaschen, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese im Verkauf eingeschlossen sind.

Artikel 1 – Offerten
  1. Der Verkaufsvertrag kommt nur aufgrund einer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer zustande. Ergänzungen oder Änderungen treten nur bei schriftlicher Bestätigung durch ihn in Kraft.
  2. Alle durch die Fomicom nv geschlossenen Verträge und akzeptierten Bestellungen unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kaufbedingungen des Käufers, die im Widerspruch mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gelten.
Artikel 2 – Lieferung
  1. Die Lieferung wird gemäß schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Bei fehlender Vereinbarung ist der Versandort auch die Lieferadresse.
  2. Eine Nichteinhaltung des angegebenen Liefertermins, einerlei aus welchem Grund, berechtigt den Käufer nicht zur Forderung von Schadensersatz, zur Nicht-Einhaltung von sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen oder zur Forderung der Vertragskündigung.
  3. Teillieferungen und -rechnungen sind erlaubt.
Artikel 3 – Abnahme
  1. Die Waren gelten als gemäß Bestellung geliefert und vom Käufer infolgedessen abgenommen, wenn dieser den Verkäufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt per Einschreibebrief über eventuelle Mängel informiert hat. Der Zeitraum für das Einreichen einer Forderung aufgrund versteckter Mängel wird hiermit von den Vertragsparteien auf 1 Monat festgelegt.
  2. Eine eventuelle Rücksendung der Waren muss zuerst schriftlich vom Verkäufer genehmigt werden. Sollte eine derartige Genehmigung nicht vorliegen, wird die Annahme aller Rücksendungen verweigert und alle dadurch entstandenen Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Haftung für eine fehlerhafte Lieferung ist auf den Ersatz und/oder zusätzliche Lieferung der als fehlerhaft anerkannten bzw. fehlenden Waren beschränkt
Artikel 4 – Preise / Zahlung
  1. Alle Preise verstehen sich ab Fabrik (ex works – EXW), falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle zusätzlichen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Bearbeitung und Transport, Bankgebühren, Versicherung, Taxen, Steuern und/oder Abgaben einerlei welcher Art trägt der Käufer.
  2. Alle Rechnungen müssen, falls keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, bar bezahlt werden. In keinem Fall wird sich der Käufer auf Aufrechnung berufen können.
  3. Ab dem Fälligkeitstag werden ohne vorhergehende Mahnung Zinsen in der Höhe eines Zinssatzes, der um 4,5% höher ist als der am Fälligkeitstag geltende Euribor, berechnet. Außerdem wird bei nicht getätigter Begleichung der Rechnung oder eines Teils davon zum Fälligkeitsdatum von Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages – jedoch mindestens EUR 100 – fällig, auch wenn ein Zahlungsaufschub gewährt wurde.
  4. Wird eine Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, bedeutet dies die unmittelbare Fälligkeit aller noch offenen Rechnungen, ohne dass zuvor vereinbarte Zahlungsmodalitäten berücksichtigt werden.
    Außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, Lieferungen aufzuschieben, solange fällige Rechnungsbeträge offen sind, und, sofern er das wünscht, alle Verträge mit dem Käufer, der nicht oder zu spät bezahlt, von Rechtswegen per Einschreiben zu kündigen.
Artikel 5 – Verpflichtungen und Haftung des Käufers
  1. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er über die Eigenschaften des Produkts informiert ist, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um mit den Gasflaschen, den Zubehör und dem Produkt umzugehen, und dass er die gesamte Verantwortung für Veränderungen und deren Gebrauch trägt.
  2. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, bleiben die nachfüllbaren Gasflaschen im Eigentum des Verkäufers, der zur Erhebung eines Pfandbetrags berechtigt ist. Die Gasflaschen sind ausschließlich für den Gebrauch mit dem vom Verkäufer gelieferten Produkt bestimmt und dürfen nur vom Verkäufer befüllt werden. Sie müssen in gutem Zustand innerhalb von drei Monaten nach Ablaufdatum des darin enthaltenen Produkts an den Verkäufer zurückgesandt werden, der ansonsten berechtigt ist, den Pfandbetrag zu behalten.
Artikel 6 – Verpflichtungen und Haftung des Verkäufers
  1. Der Verkäufer gewährleistet nur, dass das Produkt den produktspezifischen Eigenschaften entspricht. Der Verkäufer gewährleistet in keinem Fall die Verkäuflichkeit oder die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich, einerlei welcher Forderung des Käufers, auf den Ersatz der Gasflaschen und des Produkts.
  2. Fomicom nv kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für Verlust, für vom Käufer oder Dritten direkt oder indirekt erlittene Schäden an den gelieferten Waren bzw. für vom Käufer oder Dritten direkt oder indirekt erlittene Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsschäden), die im Zusammenhang stehen mit oder verursacht wurden durch den Gebrauch der Waren durch den Käufer, dessen Angestellten oder Dritten.
Artikel 7 – Risiko und Eigentumsübergang
  1. Die Übergang des Eigentums findet erst in dem Augenblick statt, da der Verkäufer unwiderruflich die vollständige Bezahlung erhalten hat. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren bis zur endgültigen Bezahlung nicht zu verkaufen oder zu verpfänden. Bei vorzeitigem Verkauf hat der Verkäufer ein Folgerecht auf den daraus resultierenden Verkaufspreis.
  2. Sofern der Verkaufsvertrag nichts anderes vorsieht, geht das Risiko in dem Augenblick auf den Käufer über, da die Waren den Standort der Lieferung verlassen.
Artikel 8 – Umstände höherer Gewalt
  1. Falls der Verkäufer den Vertag infolge Umstände höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht weiter erfüllen kann, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er kann auf keinen Fall für direkten oder indirekten Schaden haftbar gemacht werden, den der Käufer dadurch erleidet.
  2. Unter Umständen höherer Gewalt wird unter anderem verstanden: Beschlagnahmung, Störungen und Behinderungen des Geschäftsbetriebs, Streik, Feuer, Ein- oder Ausfuhrverbote und im Allgemeinen alle unvorhersehbaren Ereignisse, die den Verkäufer oder die Betriebe betreffen, von denen er Waren bezieht.
Artikel 9 – Salvatorische Klausel
  1. Wenn der Verkäufer einerlei aus welchem Grund keine Ausführung von einer der vorliegenden Verkaufsbedingungen fordert, bedeutet dies nicht, dass er von derselben oder anderen Bestimmungen zurücktritt oder deren Gültigkeit erlischt.
  2. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Vertrags Bedingungen unwirksam sein oder als solche befunden werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Artikel 10 – Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
  1. Alle Geschäftsabschlüsse, die unter den Geltungsbereich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen oder die daraus entstehen, gelten als in Maldegem abgeschlossen und unterliegen Belgischem Recht.
  2. Alle eventuellen Streitigkeiten fallen unter die alleinige Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Eeklo und den Gerichten von Gent. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, die Streitigkeiten vor irgendeinem anderen belgischen oder ausländischen Gericht anhängig zu machen, das die Streitigkeit aufgrund allgemeiner Prinzipien in Bezug auf den Gerichtsstand behandeln darf.

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